L 2 AS 454/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-04-25, L 2 AS 454/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-04-25, L 2 AS 454/13 B ER
L 2 AS 454/13 B ERSozialversicherungsgericht25.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 454/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: L 2 AS 454/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0425.L2AS454.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.02.2013 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Verfahrenszügen nicht zu erstatten. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.