L 2 AS 313/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-05-13, L 2 AS 313/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-05-13, L 2 AS 313/13 B ER
L 2 AS 313/13 B ERSozialversicherungsgericht13.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 313/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-13
Aktenzeichen: L 2 AS 313/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0513.L2AS313.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 14.02.2013 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller hinsichtlich der Forderung der Beigeladenen aus Energieschulden Leistungen in Höhe von 3.099,46 EUR zuzüglich der Kosten eines Installateurs/Elektrikers zur Anlagenprüfung vorläufig als Darlehen zu gewähren. Die Zahlung von 3.099,46 EUR ist unmittelbar an die Beigeladene zu leisten. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen, der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren.
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