Landessozialgericht NRW, 2013-05-13, L 2 AS 313/13 B ER

L 2 AS 313/13 B ERSozialversicherungsgericht13.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 313/13 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-13

Aktenzeichen: L 2 AS 313/13 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0513.L2AS313.13B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 14.02.2013 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller hinsichtlich der Forderung der Beigeladenen aus Energieschulden Leistungen in Höhe von 3.099,46 EUR zuzüglich der Kosten eines Installateurs/Elektrikers zur Anlagenprüfung vorläufig als Darlehen zu gewähren. Die Zahlung von 3.099,46 EUR ist unmittelbar an die Beigeladene zu leisten. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen, der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren.

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