Landessozialgericht NRW, 2013-05-15, L 11 KA 45/12

L 11 KA 45/12Sozialversicherungsgericht15.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 45/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-15

Aktenzeichen: L 11 KA 45/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0515.L11KA45.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.03.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des zweiten Rechtszuges einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 5). Die Revision wird zugelassen.

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