L 6 AS 531/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-05-16, L 6 AS 531/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-05-16, L 6 AS 531/13 B ER
L 6 AS 531/13 B ERSozialversicherungsgericht16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 531/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: L 6 AS 531/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0516.L6AS531.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.03.2013 geändert: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit vom 01.04. bis 31.07.2013 vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II zu gewähren. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller und des Antraggegners zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu tragen.
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