L 2 SB 223/12•Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 2 SB 223/12
Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 2 SB 223/12
L 2 SB 223/12Sozialversicherungsgericht28.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 SB 223/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: L 2 SB 223/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0528.L2SB223.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.04.2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Bescheid des Beklagten vom 16.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.07.2011 rechtswidrig ist. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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