L 7 AS 914/12•Landessozialgericht NRW, 2013-06-06, L 7 AS 914/12
Landessozialgericht NRW, 2013-06-06, L 7 AS 914/12
L 7 AS 914/12Sozialversicherungsgericht06.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 914/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-06
Aktenzeichen: L 7 AS 914/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0606.L7AS914.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 22.03.2012 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.08.2010 verurteilt, der Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB II ohne die Berücksichtigung von Einkommen oder Vermögen des Zeugen P ab 01.12.2007 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus dem gesamten Verfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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