L 8 R 114/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-06-27, L 8 R 114/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-06-27, L 8 R 114/13 B ER
L 8 R 114/13 B ERSozialversicherungsgericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 114/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: L 8 R 114/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0627.L8R114.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 29.1.2013 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9.11.2012 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.103,21 Euro festgesetzt.
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