L 9 SO 630/11•Landessozialgericht NRW, 2013-06-27, L 9 SO 630/11
Landessozialgericht NRW, 2013-06-27, L 9 SO 630/11
L 9 SO 630/11Sozialversicherungsgericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 630/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: L 9 SO 630/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0627.L9SO630.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.11.2011 wird mit folgender Klarstellung des Tenors zurückgewiesen:
- Der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 01.02.2010 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Bewilligung des Regelsatzes für die Monate Juli bis November 2009 teilweise aufgehoben hat.
- Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.11.2009 und der Bewilligung für Januar und Februar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.02.2010 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.12.2009 bis zum 28.02.2010 einen ungekürzten Regelsatz in Höhe von 359,00 Euro monatlich zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.