L 16 KR 800/12 KL•Landessozialgericht NRW, 2013-07-04, L 16 KR 800/12 KL
Landessozialgericht NRW, 2013-07-04, L 16 KR 800/12 KL
L 16 KR 800/12 KLSozialversicherungsgericht04.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 800/12 KL — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: L 16 KR 800/12 KL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0704.L16KR800.12KL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Grundlagenbescheides II/2013 vom 28.03.2013 und des Korrekturbescheids I/2013 vom 15.04.2013 verurteilt, die vorläufige Höhe der Zuweisungen für das Jahr 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ermitteln. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 2.500.000,- Euro festgesetzt.
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