Landessozialgericht NRW, 2013-08-07, L 9 SO 55/13 B

L 9 SO 55/13 BSozialversicherungsgericht07.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 55/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-07

Aktenzeichen: L 9 SO 55/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0807.L9SO55.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 02.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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