L 7 AS 1745/11•Landessozialgericht NRW, 2013-09-19, L 7 AS 1745/11
Landessozialgericht NRW, 2013-09-19, L 7 AS 1745/11
L 7 AS 1745/11Sozialversicherungsgericht19.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1745/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-19
Aktenzeichen: L 7 AS 1745/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0919.L7AS1745.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 03.05.2011 wird geändert. Der Bescheid vom 23.08.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.09.2010 wird teilweise aufgehoben, soweit ein Betrag von mehr als 290,75 Euro zurückgefordert worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu 1/3 aus dem gesamten Verfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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