Landessozialgericht NRW, 2013-09-23, L 20 SO 394/12

L 20 SO 394/12Sozialversicherungsgericht23.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 394/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-23

Aktenzeichen: L 20 SO 394/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0923.L20SO394.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.08.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 440,65 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.