L 5 KR 129/12•Landessozialgericht NRW, 2013-09-26, L 5 KR 129/12
Landessozialgericht NRW, 2013-09-26, L 5 KR 129/12
L 5 KR 129/12Sozialversicherungsgericht26.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 129/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: L 5 KR 129/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0926.L5KR129.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.01.2012 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides 06.07.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.09.2010 verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 24.06.2010 bis zum 01.04.2011 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Beklagten werden Verschuldenskosten in Höhe von 1000,- EUR auferlegt. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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