L 10 SB 154/12•Landessozialgericht NRW, 2013-10-16, L 10 SB 154/12
Landessozialgericht NRW, 2013-10-16, L 10 SB 154/12
L 10 SB 154/12Sozialversicherungsgericht16.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 154/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: L 10 SB 154/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1016.L10SB154.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.03.2012 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 06.07.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.08.2009 verurteilt, bei der Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "G" festzustellen. Der Beklagte hat der Klägerin drei Viertel der Kosten des Klageverfahrens sowie die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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