Landessozialgericht NRW, 2013-10-22, L 18 R 396/13 B

L 18 R 396/13 BSozialversicherungsgericht22.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 396/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-22

Aktenzeichen: L 18 R 396/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1022.L18R396.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Erinnerungsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.3.2013 geändert. Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 606,90 festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

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