Landessozialgericht NRW, 2013-10-22, L 20 AY 31/13 NZB

L 20 AY 31/13 NZBSozialversicherungsgericht22.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 31/13 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-22

Aktenzeichen: L 20 AY 31/13 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1022.L20AY31.13NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.01.2013 wird abgelehnt. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Klägerbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.