L 20 AY 31/13 NZB•Landessozialgericht NRW, 2013-10-22, L 20 AY 31/13 NZB
Landessozialgericht NRW, 2013-10-22, L 20 AY 31/13 NZB
L 20 AY 31/13 NZBSozialversicherungsgericht22.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 31/13 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-22
Aktenzeichen: L 20 AY 31/13 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1022.L20AY31.13NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.01.2013 wird abgelehnt. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Klägerbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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