Landessozialgericht NRW, 2013-11-12, L 18 R 964/12 B

L 18 R 964/12 BSozialversicherungsgericht12.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 964/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-12

Aktenzeichen: L 18 R 964/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1112.L18R964.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.10.2012 geändert. Die Kosten für das nach § 109 Sozialgerichtsgesetz eingeholte Gutachten des Sachverständigen Dr. Q vom 30.9.2010 werden auf die Landeskasse übernommen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Landeskasse hat dem Beschwerdeführer die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

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