L 12 AS 343/13•Landessozialgericht NRW, 2013-11-20, L 12 AS 343/13
Landessozialgericht NRW, 2013-11-20, L 12 AS 343/13
L 12 AS 343/13Sozialversicherungsgericht20.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 343/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: L 12 AS 343/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1120.L12AS343.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.01.2013 geändert und der Widerspruchsbescheid vom 27.01.2009 aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Widerspruch des Klägers zu entscheiden. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.