L 19 AS 578/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-11-25, L 19 AS 578/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-11-25, L 19 AS 578/13 B ER
L 19 AS 578/13 B ERSozialversicherungsgericht25.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 578/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-25
Aktenzeichen: L 19 AS 578/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1125.L19AS578.13B.ER.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013 und der Beschluss des Senats vom 18.10.2013 geändert.
Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller vom 01.10.2013 bis zum 30.11.2013 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelbedarfes für alleinstehende Erwachsene nach dem SGB XII in Höhe von 382,00 Euro monatlich zu erbringen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren zu 1/4 zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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