Landessozialgericht NRW, 2013-11-27, L 8 R 148/12

L 8 R 148/12Sozialversicherungsgericht27.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 148/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: L 8 R 148/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1127.L8R148.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 4), die ihre Auslagen selbst tragen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.200,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.