Landessozialgericht NRW, 2013-11-27, L 8 R 174/12

L 8 R 174/12Sozialversicherungsgericht27.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 174/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: L 8 R 174/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1127.L8R174.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.01.2012 geändert und die Klage für die Zeiträume von Februar bis August 2005 und ab August 2009 abgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5 mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) im Berufungsrechtszug trägt die Klägerin zu 3/5. Im Übrigen sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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