Landessozialgericht NRW, 2013-12-09, L 2 AS 843/13 B

L 2 AS 843/13 BSozialversicherungsgericht09.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 843/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-09

Aktenzeichen: L 2 AS 843/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1209.L2AS843.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.04.2013 aufgehoben. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H, T, bewilligt. Kosten sind für dieses Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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