Landessozialgericht NRW, 2013-12-16, L 2 AS 1054/13 NZB

L 2 AS 1054/13 NZBSozialversicherungsgericht16.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1054/13 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-16

Aktenzeichen: L 2 AS 1054/13 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1216.L2AS1054.13NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.03.2013 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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