L 12 AS 534/12•Landessozialgericht NRW, 2013-12-18, L 12 AS 534/12
Landessozialgericht NRW, 2013-12-18, L 12 AS 534/12
L 12 AS 534/12Sozialversicherungsgericht18.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 534/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: L 12 AS 534/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1218.L12AS534.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.01.2012 abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die mit Bewilligungsbescheid vom 30.06.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 28.09.2010 und in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2011 für den Zeitraum vom 25.09. bis 31.12.2010 gewährten Leistungen als Zuschuss zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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