Landessozialgericht NRW, 2013-12-18, L 20 SO 447/13 B ER und L 20 SO 448/13 B

L 20 SO 447/13 B ER und L 20 SO 448/13 BSozialversicherungsgericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 447/13 B ER und L 20 SO 448/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: L 20 SO 447/13 B ER und L 20 SO 448/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1218.L20SO447.13B.ER.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.10.2013 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus D wird abgelehnt. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.