L 3 R 707/13 NZB•Landessozialgericht NRW, 2013-12-23, L 3 R 707/13 NZB
Landessozialgericht NRW, 2013-12-23, L 3 R 707/13 NZB
L 3 R 707/13 NZBSozialversicherungsgericht23.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 707/13 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-23
Aktenzeichen: L 3 R 707/13 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1223.L3R707.13NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 04.06.2012 - S 29 R 208/13 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert auf 373,96 EUR festgesetzt.
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