Landessozialgericht NRW, 2014-01-07, L 8 R 906/13 B

L 8 R 906/13 BSozialversicherungsgericht07.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 906/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-07

Aktenzeichen: L 8 R 906/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0107.L8R906.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.8.2013 geändert. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bewilligt und Rechtsanwalt K, T, beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.