Landessozialgericht NRW, 2014-01-15, L 8 R 42/09

L 8 R 42/09Sozialversicherungsgericht15.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 42/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-15

Aktenzeichen: L 8 R 42/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0115.L8R42.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13.1.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.913,36 Euro festgesetzt.

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