L 16 KR 177/09•Landessozialgericht NRW, 2014-01-16, L 16 KR 177/09
Landessozialgericht NRW, 2014-01-16, L 16 KR 177/09
L 16 KR 177/09Sozialversicherungsgericht16.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 177/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-16
Aktenzeichen: L 16 KR 177/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0116.L16KR177.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 08.07.2009 in der Fassung des Beschlusses vom 20.08.2009 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 19.265,13 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23.07.2007 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 19.265,13 Euro festgesetzt.
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