L 8 R 183/09•Landessozialgericht NRW, 2014-02-12, L 8 R 183/09
Landessozialgericht NRW, 2014-02-12, L 8 R 183/09
L 8 R 183/09Sozialversicherungsgericht12.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 183/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-12
Aktenzeichen: L 8 R 183/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0212.L8R183.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.10.2009 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.518,56 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.