L 5 KR 530/12•Landessozialgericht NRW, 2014-02-13, L 5 KR 530/12
Landessozialgericht NRW, 2014-02-13, L 5 KR 530/12
L 5 KR 530/12Sozialversicherungsgericht13.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 530/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-13
Aktenzeichen: L 5 KR 530/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0213.L5KR530.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.07.2012 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 10.05.2010 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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