L 19 AS 749/13•Landessozialgericht NRW, 2014-02-17, L 19 AS 749/13
Landessozialgericht NRW, 2014-02-17, L 19 AS 749/13
L 19 AS 749/13Sozialversicherungsgericht17.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 749/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-17
Aktenzeichen: L 19 AS 749/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0217.L19AS749.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Dem Kläger werden für das Berufungsverfahren Kosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt.
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