L 10 P 120/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-02-26, L 10 P 120/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-02-26, L 10 P 120/13 B ER
L 10 P 120/13 B ERSozialversicherungsgericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 P 120/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: L 10 P 120/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0226.L10P120.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage vom 29.08.2013 gegen den Bescheid vom 29.07.2013 abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR festgesetzt.
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