L 2 AS 252/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-02-27, L 2 AS 252/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-02-27, L 2 AS 252/14 B ER
L 2 AS 252/14 B ERSozialversicherungsgericht27.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 252/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-27
Aktenzeichen: L 2 AS 252/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0227.L2AS252.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.01.2014 geändert. Der Antrag auf vorläufige Gewährung eines Darlehens zur Tilgung der bei der S entstandenen Zahlungsrückstände nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Den Antragstellern wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens - ohne Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung (§§ 73a Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - i.V.m. §§ 114 S. 1, 119 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung - ZPO) Prozesskostenhilfe ab 21.02.2014 bewilligt und Rechtsanwältin U, L, zu ihrer Vertretung beigeordnet.
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