L 6 AS 141/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-03-06, L 6 AS 141/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-03-06, L 6 AS 141/14 B ER
L 6 AS 141/14 B ERSozialversicherungsgericht06.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 141/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: L 6 AS 141/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0306.L6AS141.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.12.2013 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auch Kosten der Unterkunft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ab dem 06.03.2014 bis zur Rechtskraft des Bescheides vom 19.09.2013, längstens bis zum 31.05.2014 zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.
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