Landessozialgericht NRW, 2014-03-11, L 18 KN 78/13

L 18 KN 78/13Sozialversicherungsgericht11.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 78/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-11

Aktenzeichen: L 18 KN 78/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0311.L18KN78.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.5.2013 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 5000,00 Euro festgesetzt.

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