L 7 AS 106/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-03-12, L 7 AS 106/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-03-12, L 7 AS 106/14 B ER
L 7 AS 106/14 B ERSozialversicherungsgericht12.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 106/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-12
Aktenzeichen: L 7 AS 106/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0312.L7AS106.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
- Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.12.2013 wird zurückgewiesen.
- Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.
- Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwältin N aus F beigeordnet.
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