Landessozialgericht NRW, 2014-03-12, L 8 R 22/12

L 8 R 22/12Sozialversicherungsgericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 22/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: L 8 R 22/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0312.L8R22.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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