L 9 AS 310/13•Landessozialgericht NRW, 2014-03-13, L 9 AS 310/13
Landessozialgericht NRW, 2014-03-13, L 9 AS 310/13
L 9 AS 310/13Sozialversicherungsgericht13.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AS 310/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: L 9 AS 310/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0313.L9AS310.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.01.2013 und vom 27.03.2013 verurteilt, die dem Kläger in diesen Bescheiden für die Zeit vom 01.02.2013 bis zum 31.07.2013 als Darlehen bewilligten Leistungen als Zuschuss zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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