L 7 AS 321/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-03-19, L 7 AS 321/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-03-19, L 7 AS 321/14 B ER
L 7 AS 321/14 B ERSozialversicherungsgericht19.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 321/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-19
Aktenzeichen: L 7 AS 321/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0319.L7AS321.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 12.02.2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 17.12.2013, 27.01.2014 und 19.02.2014 wird angeordnet. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T aus H beigeordnet. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Instanzen.
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