Landessozialgericht NRW, 2014-04-02, L 8 R 530/13

L 8 R 530/13Sozialversicherungsgericht02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 530/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-02

Aktenzeichen: L 8 R 530/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0402.L8R530.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.4.2013 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen die Bescheide vom 15.11.2013 werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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