L 9 AL 246/13 NZB•Landessozialgericht NRW, 2014-04-02, L 9 AL 246/13 NZB
Landessozialgericht NRW, 2014-04-02, L 9 AL 246/13 NZB
L 9 AL 246/13 NZBSozialversicherungsgericht02.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 246/13 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-02
Aktenzeichen: L 9 AL 246/13 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0402.L9AL246.13NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 730,- Euro festgesetzt.
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