Landessozialgericht NRW, 2014-04-02, L 9 AL 246/13 NZB

L 9 AL 246/13 NZBSozialversicherungsgericht02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 246/13 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-02

Aktenzeichen: L 9 AL 246/13 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0402.L9AL246.13NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 730,- Euro festgesetzt.

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