Landessozialgericht NRW, 2014-04-24, L 7 AS 629/14 B ER

L 7 AS 629/14 B ERSozialversicherungsgericht24.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 629/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-24

Aktenzeichen: L 7 AS 629/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0424.L7AS629.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.03.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 1648,50 EUR vorläufig ein Darlehen zu gewähren. Die Zahlung in Höhe von 1648,50 EUR ist unmittelbar an die Beigeladene zu leisten. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

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