Landessozialgericht NRW, 2014-04-29, L 18 KN 68/11

L 18 KN 68/11Sozialversicherungsgericht29.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 68/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-29

Aktenzeichen: L 18 KN 68/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0429.L18KN68.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Soweit die Klägerin die Gewährung einer finanziellen Unterstützung begehrt, wird die Berufung als unzulässig verworfen und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 15.12.2010 zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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