Landessozialgericht NRW, 2014-04-30, L 8 R 981/12

L 8 R 981/12Sozialversicherungsgericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 981/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: L 8 R 981/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0430.L8R981.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.10.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1), die ihre Kosten selbst trägt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.563,02 EUR festgesetzt.

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