L 19 AS 632/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-05-05, L 19 AS 632/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-05-05, L 19 AS 632/14 B ER
L 19 AS 632/14 B ERSozialversicherungsgericht05.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 632/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-05
Aktenzeichen: L 19 AS 632/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0505.L19AS632.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.03.2014 geändert. Der Antrag auf einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners zur Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II wird abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen. Den Antragsgegnern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin K, F, beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.