Landessozialgericht NRW, 2014-05-05, L 19 AS 632/14 B ER

L 19 AS 632/14 B ERSozialversicherungsgericht05.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 632/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-05

Aktenzeichen: L 19 AS 632/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0505.L19AS632.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.03.2014 geändert. Der Antrag auf einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners zur Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II wird abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen. Den Antragsgegnern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin K, F, beigeordnet.

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