Landessozialgericht NRW, 2014-05-06, L 18 KN 116/12

L 18 KN 116/12Sozialversicherungsgericht06.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 116/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-06

Aktenzeichen: L 18 KN 116/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0506.L18KN116.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2012 geändert. Der Bescheid vom 24.3.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6.2.2012 wird aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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