L 6 AS 301/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-05-12, L 6 AS 301/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-05-12, L 6 AS 301/14 B ER
L 6 AS 301/14 B ERSozialversicherungsgericht12.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 301/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-12
Aktenzeichen: L 6 AS 301/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0512.L6AS301.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.02.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch für das Beschwerdeverfahren. Den Antragstellern wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe ab 21.03.2014 bewilligt und Rechtsanwalt T, H zu ihrer Vertretung beigeordnet.
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