Landessozialgericht NRW, 2014-05-20, L 2 AS 359/14 B

L 2 AS 359/14 BSozialversicherungsgericht20.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 359/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-20

Aktenzeichen: L 2 AS 359/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0520.L2AS359.14B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen das Schreiben des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.02.2014 sowie gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom selben Tag wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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