L 16 AL 287/13•Landessozialgericht NRW, 2014-05-22, L 16 AL 287/13
Landessozialgericht NRW, 2014-05-22, L 16 AL 287/13
L 16 AL 287/13Sozialversicherungsgericht22.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 AL 287/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-22
Aktenzeichen: L 16 AL 287/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0522.L16AL287.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.09.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.01.2012 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld ab dem 30.11.2011 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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